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AGB



  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Der Käufer erkennt diese Verkaufsbedingungen für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede hiervon abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Geltung, es sei denn, dass sie von Hama ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Spätestens mit Empfang der Ware gelten unsere Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als angenommen.
    Persönliche Kundendaten werden von uns unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften elektronisch gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung erforderlich ist. Dazu erteilt der Käufer seine ausdrückliche Zustimmung, die jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.

  2. ANGEBOT UND AUFTRAG

    Unsere Angebote sind freibleibend. Durch die Abgabe eines Angebotes entsteht für uns keine Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrages. Änderungen zu unseren Angeboten bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
    Technische Angaben und Abbildungen des Kaufgegenstandes in Prospekten und sonstigen Werbeinformationen sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der von uns vertriebenen Produkte. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen gesondert vereinbart sind, sind in jedem Fall branchenübliche Abweichungen (Fabrikationstoleranzen) zulässig.
    Bei Kauf nach Muster sind wir bestrebt, in der Qualität und Ausführung des Musters zu liefern; eine vollständige Übereinstimmung von Muster und gelieferter Ware wird von uns nicht zugesagt. Geringfügige Abweichungen zu dem Muster begründen keine Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung und Schadenersatz.

  3. PREISE

    Alle Preise verstehen sich in Euro frei Haus bei günstiger Versandart einschließlich Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Transportversicherung wird gesondert in Rechnung gestellt.
    Bei einem Warenwert je Bestellung bis EUR 110,-- exkl. Umsatzsteuer verrechnen wir zusätzlich zur Ware eine einmalige Bearbeitungsgebühr je Bestellung von EUR 12,-- zzgl. Umsatzsteuer.

  4. LIEFERUNG UND LIEFERFRIST

    Sofern nicht im Einzelfall verbindliche Lieferfristen schriftlich von uns zugesagt wurden, sind in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannte Liefertermine nur als ungefähre Angaben zu verstehen, die von uns nach Möglichkeit eingehalten werden. Bei Überschreiten der Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurückzutreten.
    Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
    Die Lieferfrist verlängert sich im Fall von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Vorliegen unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens und Einfluss-bereiches liegen, zum Beispiel Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Ereignisse. Wird durch solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Liefer-verpflichtung frei.
    Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Käufer ohne Verzug mitgeteilt.
    Ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz wegen Lieferverzug ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
    Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Streitigkeiten über eine Teillieferung berechtigen den Käufer nicht, andere Teillieferungen abzulehnen.

  5. VERSAND UND GEFAHRÜBERTRAGUNG

    Die Wahl des Beförderungsweges und Beförderungsmittels erfolgt durch uns nach bestem Ermessen ohne Haftung für schnellste Verfrachtung und rechtzeitige Ankunft. .
    Mit der Übergabe der Waren an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige, auch betriebs-angehörige, Versandperson, spätestens mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr – und zwar auch bei fob- und cif-Geschäften – auf den Käufer über.
    Zum vereinbarten Liefertermin versandbereit gemeldete Waren müssen sofort abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, diese Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk oder Lager geliefert zu berechnen. Dasselbe gilt, wenn der Versand infolge Verkehrssperre oder sonstiger durch uns nicht verschuldeter Umstände nicht erfolgen kann.
    Bleibt der Käufer mit der Annahme der Ware länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungs-anzeige im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

  6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    1. Kreditwürdigkeit
      Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, auch hinsichtlich bestehender Aufträge die Lieferung von der Bestellung angemessener Sicherheiten oder von der Vorauszahlung des gesamten oder eines Teiles des Kaufpreises abhängig zu machen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
    2. Zahlungsbedingungen Inland
      Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb der vereinbarten Frist, mangels anderer Vereinbarungen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum, mit 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag oder innerhalb 30 Tagen ohne jeden Abzug in bar oder durch Überweisung auf eines unserer Konten zu erfolgen und zwar unabhängig vom Eingang der Ware. Bei einem Nachnahmeversand gewähren wir keinen Skonto. Der Käufer kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung den gesamten Rechnungsbetrag einlangend bei uns zahlt. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Wechsel oder Schecks nehmen wir nur auf Grund besonderer Vereinbarung und in jedem Fall nur zahlungshalber an. Wechsel oder Schecks werden vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages gutgeschrieben, an welchem wir endgültig über den Gegenwert verfügen können. Sämtliche sich hieraus ergebende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungszielüberschreitungen werden (unabhängig von einem Verschulden des Käufers) Zinsen gemäß § 456 UGB berechnet, mindestens aber 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz. An Mahnspesen werden Euro 10,-- zzgl. Umsatzsteuer je Mahnung verrechnet.
    3. Zahlungsbedingungen Ausland
      Für Exportgeschäfte gelten nur die schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen, mangels solcher Vereinbarungen gilt Vorauskasse.
  7. EIGENTUMSVORBEHALT

    Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich entstandener Zinsen und Kosten sowie auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat und die in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks voll eingelöst sind.
    Solange uns noch Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer zustehen, gilt Folgendes:
    Der Käufer ist berechtigt, die von diesem Eigentumsvorbehalt betroffenen Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang zu verkaufen, zu verarbeiten oder zu verbrauchen. Sollte jedoch der Käufer wegen rückständiger Zahlungen von uns in Verzug gesetzt sein, so sind die noch beim Käufer im Originalzustand vorhandenen oder noch eingehenden Waren zu unserer Verfügung zu halten. Wir sind berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren auch ohne Vorankündigung abzuholen, worin kein Rücktritt von Kaufvertrag über diese Waren liegt. Wird eine Ware, an der uns das Eigentum noch zusteht, veräußert, so geht der Anspruch auf die Gegenleistung auf uns über, ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes bei der Entstehung der Forderung bedarf. Der Käufer ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung berechtigt, hat aber die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Dies gilt sinngemäß auch für alle Forderungen, die auf Grund einer anderweitig von uns bewirkten Leistung entstanden sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren oder die abgetretenen Forderungen zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Rechtsgeschäftliche und exekutive Pfändungen Dritter sind uns unverzüglich schriftlich unter Angabe der Person des Pfandgläubigers und dessen Forderung anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr angemessen zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss dieser Versicherungen nachzuweisen.
    Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch die Verarbeitung entstehenden neuen Sachen. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht dem Käufer gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    Wir werden auf Verlangen des Käufers unsere Sicherheiten insoweit und nach unserer Wahl freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20 % übersteigt.

  8. MÄNGELANSPRÜCHE UND GARANTIE

    1. Mängelansprüche
      Für unsere Erzeugnisse übernehmen wir die Gewährleistung, dass die Waren frei von Sachmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung an den Käufer und beträgt 2 Jahre.
      Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen beim Käufer auf ihre Übereinstimmung mit der Bestellung und auf Mängel zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware beim Käufer schriftlich unter Angabe es Mangels zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens aber binnen 2 Jahren nach Empfang der Ware, schriftlich unter Angabe des Mangels zu rügen. Bei rechtzeitiger Rüge berechtigter Mängel werden Fehlermengen nachgeliefert und im Übrigen nach unserem Ermessen die Waren nachgebessert, umgetauscht, zurückgenommen oder dem Käufer ein Preisnachlass eingeräumt.
    2. Garantie
      Für einige unserer Erzeugnisse übernehmen wir die Garantie, wie auf der jeweiligen Garantiekarte des Produkts angegeben. Für Produkte ohne Garantiekarte wird keine Garantie gewährt. Bei Garantie werden Material- oder Fabrikationsfehler innerhalb des Garantiezeitraumes kostenlos durch Reparatur oder Austausch nach unserem Ermessen behoben.
      Auf die Garantie können keinerlei Schadensersatzansprüche gestützt werden, insbesondere nicht auf Ersatz von Folgeschäden. Im Garantiefall ist das Gerät mit Mängel-Angaben und der Verkaufsquittung des Händlers als Nachweis für die Garantieberechtigung an uns einzusenden.
    3. Bei Schäden durch Gewalteinwirkung oder unsachgemäße Behandlung sowie bei Eingriffen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung, erlöschen sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie die Garantie.
      Bei Verschleißteilen liegt ein Sachmangel nur bei Schäden vor, die nicht auf normaler Abnutzung beruhen.
    4. Möglicher Aufwendungsersatz (hinsichtlich der vom Käufer an Dritte gewährten Leistungen) ist im Einzelfall mit Hama vorweg schriftlich abzustimmen. Dies gilt nur gegenüber Käufern, die selbst die bezogene Ware an private Verbraucher weiterveräußern.
      Darüber hinaus wird die Übernahme jeglichen Aufwendungsersatzes durch Hama ausgeschlossen. Weitere Rechte des Käufers bestehen nicht.
    5. Bei allen Einsendungen an uns im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Schadenersatz-ansprüchen, Garantien, Produkthaftungsansprüchen und Ähnlichem hat der Versender zunächst die Porto und Frachtkosten zu tragen, welche nach Anerkennung des geltend gemachten Anspruchs durch uns wieder erstattet werden.
  9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

    Unsere Schadensersatzhaftung ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich dem Vorsatz und der groben Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beschränkt. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Kardinalpflicht haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Hier ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

  10. WARENCLEARING

    Ein Warenclearing kann nur nach vorheriger Genehmigung durch uns, bzw. unseren Außendienst erfolgen. Vom Warenclearing ausgenommen sind grundsätzlich alle Speichermedien, Elektronikgeräte, Bilderrahmen, Software, Aktionsartikel, Postenware, angebrochene Displayware/Mindestbestellmenge sowie alle Produkte, die nicht mehr in unserem aktuellen Verkaufsprogramm geführt werden. Die Rücksendung hat in jedem Fall in Originalpackung frei Empfänger zu erfolgen. Der Sendung ist eine Kopie der Rechnung beizufügen, mit der die Lieferung ursprünglich erfolgte.
    Gutschriften aus Warenrücksendungen können nur mit neuen Warenbezügen verrechnet werden. Die Gutschriften erfolgen unter Abzug der jeweiligen Kondition. Für Handlingkosten berechnen wir 15 % aus dem gutgeschriebenen Warenwert.

  11. ANZUWENDENDES RECHT

    Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht), auch wenn der Käufer seinen Firmen- oder Verwaltungssitz im Ausland hat.

  12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

    Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche auf Leistung und Zahlung ist 2384 Breitenfurt, Österreich. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis, bei denen der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird die ausschließliche Zuständigkeit der in Handelssachen zuständigen Gerichte in Wien vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.

  13. SONSTIGES

    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.